Campingordnung

 

  1. Gäste müssen bei ihrer Ankunft einen gültigen Ausweis vorzeigen.
  2. Besucher, deren Zutritt von der Direktion nicht erlaubt wird, dürfen nicht zelten. Die Direktion behält sich vor, unerwünschte Gäste nicht zu akzeptieren.
  3. Die Öffnungszeiten von Bar/Restaurant variieren je nach Saison und werden im Aushang angegeben.
  4. Die Abreise erfolgt zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und sollte am Tag vorher angekündigt werden. Für Gäste, die nach 12.00 Uhr abreisen, wird ein zusätzlicher Tag berechnet. Die Mobilheime/Mietcaravans müssen am Abreisetag bis 10 Uhr frei sein.
  5. Der Stellplatz wird von der Direktion zugewiesen. Das Einrichten von Zelten bzw. Caravans darf den Verkehr nicht behindern.
  6. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist Lärm zu vermeiden, der ruhende Gäste stören könnte. Wer stört, kann sofort vom Campingplatz verwiesen werden.
  7. Jeder Campinggast ist für seine Sachen selbst verantwortlich. Die Direktion haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände, außer sie wurden in ihre Obhut gegeben.
  8. Es ist streng verboten, Pflanzen oder die Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen, sowie Gruben auszuheben, um Feuer im Freien zu machen. Barbecue auf dem Stellplatz ist mit den entsprechenden Geräten erlaubt, wenn andere Campinggäste damit nicht gestört werden. Andernfalls muss der Campinggrillplatz benutzt werden.
  9. Müll, Papier und Glas muss in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
  10. Wäsche und Geschirr dürfen nur in den entsprechend gekennzeichneten Waschbecken gewaschen werden.
  11. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Die Besitzer sind angehalten, eventuelle Exkremente ihrer Hunde zu beseitigen.
  12. Kinder dürfen die Einrichtungen des Campingplatzes sowie die Toiletten nur in Begleitung ihrer Eltern benutzen. Die Eltern haften für ihre Kinder.
  13. Der Stromanschluß mit Stecker ohne Erdung ist verboten.
  14. Für jede Beschwerde oder Auskunft steht die Direktion zur Verfügung.
  15. Alle Infektionskrankheiten müssen der Direktion sofort gemeldet werden.
  16. Autos und Wohnmobile dürfen nicht unbeaufsichtigt mit laufendem Motor stehen gelassen werden. Autos werden auf dem Parkplatz abgestellt. Das Parken auf dem Zeltplatz ist nur mit Genehmigung der Direktion gestattet.
  17. Mit dem Eintritt in den Camping verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung der vorliegenden Camping-Ordnung.